Legionellenprüfung
Trinkwasseranlagen mit Erwärmung – etwa in Gewerbebetrieben, Vermietungsobjekten oder öffentlichen Einrichtungen – müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Probenahme und der Einhaltung Ihrer Untersuchungspflichten nach Trinkwasserverordnung.

Prüfumfang
- Fachgerechte Probenahme an den vorgeschriebenen Probenahmestellen nach TrinkwV und technischen Regeln
- Koordination der Beprobung mit einem akkreditierten Labor
- Unterstützung bei der Einordnung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse
- Beratung zu Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt bei Grenzwertüberschreitung
Ihre Vorteile
Rechtssichere Erfüllung der Untersuchungspflicht als Betreiber
Schutz von Mietern, Beschäftigten und Gästen vor Gesundheitsgefahren
Hinweise zu technischen und betrieblichen Maßnahmen zur Legionellenprävention
Warum Legionellen gefährlich sind
Legionellen sind Bakterien, die sich insbesondere in stagnierendem, warmem Trinkwasser vermehren können und beim Einatmen von Wassernebel – zum Beispiel beim Duschen – gesundheitsgefährdend sind. Eine Infektion kann zur schweren Legionärskrankheit führen.
Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind Betreiber größerer Trinkwasser-Erwärmungsanlagen – etwa in Mehrfamilienhäusern, Beherbergungsbetrieben, Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Einrichtungen – verpflichtet, ihre Anlage regelmäßig, in der Regel alle drei Jahre, auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Probenahme nach den technischen Regeln
Die Probenahme erfolgt an den vorgeschriebenen Probenahmestellen – Austritt Trinkwassererwärmer, Zirkulationsrücklauf und repräsentative periphere Entnahmestellen der Steigstränge – nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie der technischen Regeln DVGW W551/W553 und VDI 6023.
Die Proben werden mit einem akkreditierten Labor abgestimmt und ausgewertet. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts unterstützen wir Sie bei Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt sowie bei der Ableitung technischer und betrieblicher Maßnahmen zur Legionellenprävention.
Wer ist betroffen?
- Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung
- Hotels, Pensionen, Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
- Öffentliche Einrichtungen, Sportstätten, Pflegeeinrichtungen und Gewerbeimmobilien
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Gewerbliche Vermietung (z. B. Mehrfamilienhaus) | alle 3 Jahre | TrinkwV |
| Öffentliche Tätigkeit (Hotel, Einrichtung) | jährlich | TrinkwV |
| Nachbeprobung nach Grenzwertüberschreitung | anlassbezogen | TrinkwV / Gesundheitsamt |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Trinkwasser-Erwärmungsanlage. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der Trinkwasseranlage und der Anzahl der Probenahmestellen sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Legionellenprüfung
Wer ist zur Legionellenuntersuchung verpflichtet?
Betreiber von Trinkwasser-Erwärmungsanlagen mit Großanlage (Speicher > 400 l oder > 3 l Leitungsinhalt) im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit – etwa Vermieter, Hotels und öffentliche Einrichtungen.
Wie oft muss beprobt werden?
Bei gewerblicher Tätigkeit in der Regel alle drei Jahre, bei öffentlicher Tätigkeit jährlich. Nach Überschreitungen oder Instandsetzungen können kürzere Intervalle gelten.
Was gilt als technischer Maßnahmenwert?
100 KBE Legionellen je 100 ml. Wird dieser Wert überschritten, sind eine Meldung an das Gesundheitsamt, eine Gefährdungsanalyse und Maßnahmen erforderlich.
Führen Sie die Laboranalyse selbst durch?
Die Analyse erfolgt in einem akkreditierten Labor. Wir übernehmen die fachgerechte Probenahme, die Koordination und die Auswertung der Ergebnisse mit Ihnen.


