Gerüstprüfungen
Vor der Nutzungsfreigabe eines Gerüsts ist eine Prüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben. Wir prüfen Arbeits- und Schutzgerüste auf ordnungsgemäßen Auf- und Zustand — vor der Übergabe und in wiederkehrenden Abständen.

Prüfumfang
- Prüfung von Fußspindeln, Verankerung und Diagonalen
- Kontrolle von Belägen, Geländern und Aufstiegen
- Bewertung der Kennzeichnung und Freigabe
- Prüfprotokoll mit Freigabeempfehlung
Ihre Vorteile
Nutzungsfreigabe ohne Verzögerung im Bauablauf
Absicherung von Nutzern und Bauleitung
Dokumentation als Nachweis für Auftraggeber
Freigabe nur nach Prüfung
Arbeits- und Schutzgerüste dürfen erst genutzt werden, nachdem sie durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft und freigegeben wurden. Das gilt nach Fertigstellung, nach jeder Änderung sowie nach besonderen Ereignissen wie Sturm, Frostperioden oder längerer Nutzungsunterbrechung.
Grundlage sind TRBS 2121, DGUV Information 201-011 und die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers. Die Freigabe wird mit einem Gerüstkennzeichen dokumentiert, das Gerüstgruppe, zulässige Belastung und Prüfdatum ausweist.
Prüfschwerpunkte
Tragfähigkeit des Untergrunds und Fußspindeln, Verankerung und Verankerungsraster, Vollständigkeit von Belägen und Seitenschutz, sichere Aufstiege, Abstand zur Fassade, Eckausbildungen und Durchgänge sowie die korrekte Kennzeichnung. Abweichungen von der Regelausführung werden gesondert bewertet.
Wer ist betroffen?
- Bauunternehmen und Generalunternehmer
- Gerüstbaubetriebe mit Nachweispflicht gegenüber Auftraggebern
- Dachdecker, Maler, Stuckateure und Fassadenbauer
- Industriebetriebe mit Instandhaltungsgerüsten
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Prüfung vor der ersten Nutzung / Freigabe | vor Nutzungsbeginn | TRBS 2121, DGUV 201-011 |
| Wiederkehrende Prüfung bei Standzeit | arbeitstäglich (Sicht) / regelmäßig | DGUV 201-011 |
| Nach Sturm, Frost oder Änderung | anlassbezogen | TRBS 2121 |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort des Gerüsts und seiner Nutzung. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand des Gerüsts sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Gerüstprüfungen
Wer darf ein Gerüst freigeben?
Eine befähigte Person nach TRBS 1203 mit gerüstspezifischer Qualifikation. Der Gerüstersteller prüft nach Aufbau, der Nutzer vor jeder Verwendung.
Wie oft muss ein stehendes Gerüst geprüft werden?
Vor der ersten Nutzung, danach in regelmäßigen Abständen während der Standzeit sowie immer nach Änderungen und besonderen Ereignissen wie Sturm oder Frost.
Was besagt das Gerüstkennzeichen?
Es weist Gerüstersteller, Gerüstgruppe, zulässige Flächenlast, Breitenklasse und das Datum der Freigabe aus — es ist der sichtbare Nachweis der Prüfung.
Muss die Prüfung dokumentiert werden?
Ja. Die Prüfung wird protokolliert und ist gegenüber Auftraggeber, Berufsgenossenschaft und Behörden nachzuweisen.


