Magnetrissprüfung von Anschlag- und Lastketten
Neben der jährlichen Sicht- und Maßprüfung ist die Magnetrissprüfung (Magnetpulverprüfung, MT) nach DIN EN ISO 9934 das Standardverfahren zur zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) von ferromagnetischen Anschlag- und Lastketten. Sie deckt Oberflächenrisse zuverlässig auf, bevor diese zu einem sicherheitskritischen Versagen führen können.
Gemäß DGUV Regel 109-017 (vormals BGR 500, Kapitel 2.8) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Anschlagmittel mindestens alle 3 Jahre einer Rissprüfung unterzogen werden – zusätzlich zur jährlichen Sicht- und Maßprüfung.
Im Rahmen unserer Hebezeugprüfungen bieten wir:

Prüfumfang
- Jährliche Sicht- und Maßprüfung Ihrer Anschlagmittel
- Magnetrissprüfung (MT) nach DIN EN ISO 9934 im gesetzlich vorgeschriebenen 3-Jahres-Turnus
- Dokumentation und Prüfplakette zur lückenlosen Nachweisführung
- Handlungsempfehlungen bei erkannten Mängeln oder Ablegereife
Ihre Vorteile
Früherkennung von Oberflächenrissen vor sicherheitskritischem Versagen
Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten für Anschlagmittel
Lückenlose Dokumentation für Behörden und Versicherer
Wie die Magnetpulverprüfung funktioniert
Bei der Magnetrissprüfung wird das ferromagnetische Bauteil magnetisiert. An einem Oberflächenriss tritt der magnetische Fluss aus und bildet ein Streufeld. Ein aufgebrachtes Prüfmittel — fluoreszierendes oder farbiges Magnetpulver — sammelt sich in diesem Streufeld und macht den Riss als deutliche Anzeige sichtbar, lange bevor er mit bloßem Auge erkennbar wäre.
Das Verfahren ist zerstörungsfrei: Die Kette bleibt nach der Prüfung uneingeschränkt einsatzfähig. Bewertet wird nach DIN EN ISO 9934 in Verbindung mit den Ablegekriterien für Anschlagketten.
Der 3-Jahres-Turnus in der Praxis
DGUV Regel 109-017 und die Betriebssicherheitsverordnung fordern für Anschlag- und Lastketten neben der jährlichen Sicht- und Maßprüfung mindestens alle drei Jahre eine Rissprüfung. In der Praxis wird dieser Turnus häufig übersehen, weil die jährliche Sichtprüfung als ausreichend angenommen wird — ein Versäumnis, das im Schadensfall unmittelbar auf den Betreiber zurückfällt.
Wir führen beide Prüfungen aus einer Hand durch und hinterlegen den Ketten-Bestand mit Fristen, sodass der 3-Jahres-Termin nicht mehr untergeht.
Wer ist betroffen?
- Betriebe mit Anschlag- und Lastketten der Güteklasse 8, 10 oder 12
- Metallbau, Maschinenbau und Stahlbau
- Kranbetreiber mit umfangreichem Anschlagmittel-Bestand
- Instandhaltung und Arbeitssicherheit mit Nachweispflicht
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Sicht- und Maßprüfung Anschlagketten | jährlich | DGUV Regel 109-017 |
| Magnetrissprüfung (MT) | alle 3 Jahre | DGUV Regel 109-017 / BetrSichV |
| Nach Instandsetzung oder Überlastung | anlassbezogen | BetrSichV § 14 |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihres Ketten- und Anschlagmittel-Bestands. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der zu prüfenden Ketten und Anschlagmittel sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Magnetrissprüfung von Anschlag- und Lastketten
Was ist eine Magnetrissprüfung?
Ein zerstörungsfreies Prüfverfahren nach DIN EN ISO 9934, bei dem das Bauteil magnetisiert und mit Magnetpulver benetzt wird. Oberflächenrisse werden dadurch als Anzeige sichtbar, ohne das Bauteil zu beschädigen.
Wie oft ist die Rissprüfung für Anschlagketten vorgeschrieben?
Mindestens alle drei Jahre gemäß DGUV Regel 109-017 und BetrSichV — zusätzlich zur jährlichen Sicht- und Maßprüfung.
Kann die Kette nach der Prüfung weiterverwendet werden?
Ja, das Verfahren ist zerstörungsfrei. Nur Ketten mit unzulässigen Anzeigen oder erreichter Ablegereife werden ausgesondert.
Erhalte ich einen Nachweis für die Berufsgenossenschaft?
Ja. Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Bewertung je Anschlagmittel sowie eine Prüfplakette bzw. Kennzeichnung mit Prüfjahr.


