Flurförderzeuge (Gabelstapler & Co.)
Gabelstapler, Hubwagen und andere Flurförderzeuge sind im täglichen Betrieb hohen Belastungen ausgesetzt und unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Wir prüfen Ihre Flurförderzeuge zuverlässig, fachkundig und mit vollständiger Dokumentation — damit Sie sicher und rechtskonform im Einsatz bleiben.

Prüfumfang
- Prüfung von Hubgerüst, Gabelzinken, Anbaugeräten und Lastaufnahmemitteln
- Kontrolle von Bremsen, Lenkung und Fahrantrieb
- Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (Totmannschaltung, Rückhaltesystem, Warneinrichtungen)
- Kontrolle von Hydraulik, Elektrik und Batterie/Antriebsstrang
- Sichtprüfung auf Beschädigungen, Korrosion und unzulässige Veränderungen
- Vollständige Prüfdokumentation inkl. Prüfplakette und Mängelliste
- Klare Handlungsempfehlung von „weiterhin einsatzfähig“ bis „sofortige Außerbetriebnahme“
Ihre Vorteile
Vermeidung von Unfällen durch verschlissene Bremsen, Ketten oder Gabelzinken
Rechtssicherer Betrieb Ihres Staplerparks
Zertifizierte Befähigung (TÜV Rheinland Akademie, 2015)
Prüfpflicht für Gabelstapler und Hubwagen
Flurförderzeuge — insbesondere Gabelstapler, aber auch elektrische Hubwagen („Ameisen“) und andere motorisch angetriebene Hebe- und Transportgeräte — sind im betrieblichen Alltag ständig im Einsatz und dabei erheblichen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Verschleiß an Hubgerüst, Gabelzinken, Bremsen oder Sicherheitseinrichtungen kann schnell zu einem ernsthaften Unfallrisiko werden.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit TRBS 1203 sowie BGV D27 müssen Flurförderzeuge daher regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.
Hinweis zur Qualifikation
Diese Leistung ist durch das Zertifikat „Befähigte Person (Sachkundige/r) für Flurförderzeuge“ (TÜV Rheinland Akademie, Heeslingen, erworben am 03.–04.03.2015) abgedeckt.
Wer ist betroffen?
- Logistik-, Handels- und Produktionsbetriebe mit eigenem Staplerpark
- Handwerks- und Baubetriebe mit Hubwagen und Mitnahmestaplern
- Vermieter und Betreiber von Lagerflächen
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Gabelstapler (Normalbetrieb) | mindestens jährlich | BetrSichV / BGV D27 |
| Mehrschicht- oder Schwerlastbetrieb | kürzeres Intervall nach Gefährdungsbeurteilung | TRBS 1201 |
| Handgeführte Hub- und Elektrohubwagen | mindestens jährlich | BetrSichV |
| Tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer | vor jeder Schicht | DGUV Vorschrift 68 |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Flurförderzeuge. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der Flurförderzeuge sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Flurförderzeuge (Gabelstapler & Co.)
Wie oft muss geprüft werden?
Flurförderzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Bei intensiver Nutzung, z. B. im Mehrschichtbetrieb oder unter erschwerten Einsatzbedingungen, kann ein kürzeres Prüfintervall erforderlich sein.
Ersetzt die jährliche Prüfung die tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer?
Nein. Die tägliche Sichtprüfung durch den Bediener vor Schichtbeginn bleibt weiterhin verpflichtend und ergänzt die jährliche Hauptprüfung durch die befähigte Person.
Gilt die Prüfpflicht auch für Hubwagen und andere handgeführte Geräte?
Ja — grundsätzlich unterliegen alle Flurförderzeuge mit hydraulischer oder elektrischer Hubfunktion der Prüfpflicht, unabhängig davon, ob sie mitfahrend oder handgeführt bedient werden.
Was passiert bei einem sicherheitskritischen Mangel?
Wir stufen jeden Mangel ein — von „weiterhin einsatzfähig“ über „Instandsetzung erforderlich“ bis „sofortige Außerbetriebnahme“ — und dokumentieren die Bewertung nachvollziehbar.


