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Leistungen/Flurförderzeuge (Gabelstapler & Co.)
Prüfleistung

Flurförderzeuge (Gabelstapler & Co.)

Gabelstapler, Hubwagen und andere Flurförderzeuge sind im täglichen Betrieb hohen Belastungen ausgesetzt und unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Wir prüfen Ihre Flurförderzeuge zuverlässig, fachkundig und mit vollständiger Dokumentation — damit Sie sicher und rechtskonform im Einsatz bleiben.

Prüfung eines Gabelstaplers mit Hubgerüst und Gabelzinken in einer Lagerhalle

Prüfumfang

  • Prüfung von Hubgerüst, Gabelzinken, Anbaugeräten und Lastaufnahmemitteln
  • Kontrolle von Bremsen, Lenkung und Fahrantrieb
  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen (Totmannschaltung, Rückhaltesystem, Warneinrichtungen)
  • Kontrolle von Hydraulik, Elektrik und Batterie/Antriebsstrang
  • Sichtprüfung auf Beschädigungen, Korrosion und unzulässige Veränderungen
  • Vollständige Prüfdokumentation inkl. Prüfplakette und Mängelliste
  • Klare Handlungsempfehlung von „weiterhin einsatzfähig“ bis „sofortige Außerbetriebnahme“

Ihre Vorteile

Vermeidung von Unfällen durch verschlissene Bremsen, Ketten oder Gabelzinken

Rechtssicherer Betrieb Ihres Staplerparks

Zertifizierte Befähigung (TÜV Rheinland Akademie, 2015)

Prüfpflicht für Gabelstapler und Hubwagen

Flurförderzeuge — insbesondere Gabelstapler, aber auch elektrische Hubwagen („Ameisen“) und andere motorisch angetriebene Hebe- und Transportgeräte — sind im betrieblichen Alltag ständig im Einsatz und dabei erheblichen mechanischen Belastungen ausgesetzt. Verschleiß an Hubgerüst, Gabelzinken, Bremsen oder Sicherheitseinrichtungen kann schnell zu einem ernsthaften Unfallrisiko werden.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit TRBS 1203 sowie BGV D27 müssen Flurförderzeuge daher regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.

Hinweis zur Qualifikation

Diese Leistung ist durch das Zertifikat „Befähigte Person (Sachkundige/r) für Flurförderzeuge“ (TÜV Rheinland Akademie, Heeslingen, erworben am 03.–04.03.2015) abgedeckt.

Wer ist betroffen?

  • Logistik-, Handels- und Produktionsbetriebe mit eigenem Staplerpark
  • Handwerks- und Baubetriebe mit Hubwagen und Mitnahmestaplern
  • Vermieter und Betreiber von Lagerflächen

Prüffristen im Überblick

Übliche Prüffristen für Flurförderzeuge (Gabelstapler & Co.)
PrüfobjektIntervallGrundlage
Gabelstapler (Normalbetrieb)mindestens jährlichBetrSichV / BGV D27
Mehrschicht- oder Schwerlastbetriebkürzeres Intervall nach GefährdungsbeurteilungTRBS 1201
Handgeführte Hub- und Elektrohubwagenmindestens jährlichBetrSichV
Tägliche Sichtprüfung durch den Fahrervor jeder SchichtDGUV Vorschrift 68

Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.

So läuft die Prüfung ab

  1. 1. Anfrage & Bestandsaufnahme

    Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Flurförderzeuge. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.

  2. 2. Terminierung vor Ort

    Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.

  3. 3. Prüfung durch die befähigte Person

    Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.

  4. 4. Dokumentation & Fristsetzung

    Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.

Was kostet die Prüfung?

Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der Flurförderzeuge sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.

Häufige Fragen zu Flurförderzeuge (Gabelstapler & Co.)

Wie oft muss geprüft werden?

Flurförderzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Bei intensiver Nutzung, z. B. im Mehrschichtbetrieb oder unter erschwerten Einsatzbedingungen, kann ein kürzeres Prüfintervall erforderlich sein.

Ersetzt die jährliche Prüfung die tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer?

Nein. Die tägliche Sichtprüfung durch den Bediener vor Schichtbeginn bleibt weiterhin verpflichtend und ergänzt die jährliche Hauptprüfung durch die befähigte Person.

Gilt die Prüfpflicht auch für Hubwagen und andere handgeführte Geräte?

Ja — grundsätzlich unterliegen alle Flurförderzeuge mit hydraulischer oder elektrischer Hubfunktion der Prüfpflicht, unabhängig davon, ob sie mitfahrend oder handgeführt bedient werden.

Was passiert bei einem sicherheitskritischen Mangel?

Wir stufen jeden Mangel ein — von „weiterhin einsatzfähig“ über „Instandsetzung erforderlich“ bis „sofortige Außerbetriebnahme“ — und dokumentieren die Bewertung nachvollziehbar.