Baumaschinen (Erdbaumaschinen)
Bagger, Radlader und andere Erdbaumaschinen sind auf der Baustelle täglich hohen Belastungen und rauen Einsatzbedingungen ausgesetzt. Wir prüfen Ihre Baumaschinen zuverlässig und fachkundig auf ihren sicheren Zustand — damit Sie auf der Baustelle keine Ausfallzeiten und keine Haftungsrisiken riskieren.

Prüfumfang
- Prüfung von Fahrwerk, Antrieb und Bremsanlage
- Kontrolle der Hydraulikanlage (Schläuche, Zylinder, Dichtungen, Leckagen)
- Prüfung von Anbaugeräten (z. B. Löffel, Greifer, Schnellwechsler)
- Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen (Rückhaltesystem, Kamera-/Warnsysteme, Überrollschutz ROPS/FOPS)
- Sichtprüfung auf Risse, Korrosion, Beschädigungen und unzulässige Veränderungen
- Kontrolle der Elektrik und Beleuchtung
- Vollständige Prüfdokumentation inkl. Mängelliste und Handlungsempfehlung
- Klare Einstufung von „weiterhin einsatzfähig mit Beobachtung“ bis „sofortige Außerbetriebnahme“
Ihre Vorteile
Vermeidung von Ausfallzeiten und Unfällen auf der Baustelle
Rechtssicherer Betrieb Ihres Maschinenparks
Zertifizierte Befähigung (TÜV Rheinland Akademie, 2015)
Prüfpflicht für Erdbaumaschinen
Erdbaumaschinen — etwa Bagger, Radlader, Walzen und ähnliche Baumaschinen — sind im täglichen Baustelleneinsatz starken mechanischen Belastungen, Witterungseinflüssen und intensiver Nutzung ausgesetzt. Verschleiß an Hydraulik, Fahrwerk, Anbaugeräten oder Sicherheitseinrichtungen kann schnell zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko für Bediener und Baustellenpersonal werden.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit TRBS 1203 müssen Erdbaumaschinen daher regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): grundlegende Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitsmittel sicher bereitzustellen und zu erhalten.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere § 3 (Gefährdungsbeurteilung) und §§ 14/15 (Prüfung von Arbeitsmitteln): zentrale Rechtsgrundlage für die wiederkehrende Prüfpflicht.
TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen: definiert Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit der prüfenden Person.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) sowie DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 (vormals BGR 500) mit konkreten technischen Anforderungen an Betrieb und Prüfung.
DIN EN 474 (Reihe) – Sicherheit von Erdbaumaschinen: europäische Produktnorm zu Bauart und Ausrüstung.
StVZO / FZV, sofern die Maschine im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, ergänzt um praxisnahe Hinweise der DGUV Information 209-004.
Wichtig: Der Betreiber legt Art, Umfang und Frist der Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst fest — die genannten Fristen sind Regelfristen und können je nach Einsatzbedingungen verkürzt werden müssen.
Hinweis zur Qualifikation
Diese Leistung ist durch das Zertifikat „Befähigte Person (Sachkundige/r) für Erdbaumaschinen“ (TÜV Rheinland Akademie, Heeslingen, erworben am 05.–06.03.2015) abgedeckt. Das Zertifikat bestätigt ausdrücklich die Fach- und Vorschriftenkenntnisse nach BetrSichV / TRBS 1203.
Wer ist betroffen?
- Bau-, Tiefbau- und Garten-/Landschaftsbaubetriebe mit eigenem Maschinenpark
- Kommunale Bauhöfe und Entsorgungsbetriebe
- Vermieter von Baumaschinen und Baugeräten
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Bagger, Radlader, Walzen (Normalbetrieb) | mindestens jährlich | BetrSichV / DGUV Regel 100-500 |
| Rauer oder intensiver Baustelleneinsatz | kürzeres Intervall nach Gefährdungsbeurteilung | BetrSichV § 3 / TRBS 1201 |
| Nach besonderen Vorkommnissen (Unfall, Überlastung) | außerordentliche Prüfung | BetrSichV § 14 |
| Arbeitstägliche Kontrolle durch den Bediener | vor Arbeitsbeginn | DGUV Vorschrift 1 |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Erdbaumaschinen. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der Erdbaumaschinen sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Baumaschinen (Erdbaumaschinen)
Wie oft müssen Baumaschinen geprüft werden?
Erdbaumaschinen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Bei intensivem Baustelleneinsatz, rauen Einsatzbedingungen oder nach besonderen Vorkommnissen (z. B. Unfall, Überlastung) kann eine außerplanmäßige Prüfung erforderlich sein.
Ersetzt die jährliche Prüfung die tägliche Kontrolle durch den Baggerführer?
Nein. Die arbeitstägliche Sicht- und Funktionskontrolle durch den Bediener vor Arbeitsbeginn bleibt verpflichtend und ergänzt die jährliche Hauptprüfung durch die befähigte Person.
Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird?
Wir dokumentieren jeden Mangel mit Fotonachweis, stufen ihn nach Dringlichkeit ein und geben eine klare Handlungsempfehlung. Bei sicherheitskritischen Mängeln empfehlen wir die sofortige Außerbetriebnahme, um Unfälle auf der Baustelle zu vermeiden.
Welche Qualifikation liegt der Prüfung zugrunde?
Die Prüfung erfolgt auf Basis des Zertifikats „Befähigte Person (Sachkundige/r) für Erdbaumaschinen“ der TÜV Rheinland Akademie (Heeslingen, 05.–06.03.2015) sowie der Anforderungen der TRBS 1203.


