Anlagenprüfungen
Überwachungsbedürftige Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die sachkundige Prüfung Ihrer Druckbehälter, Dampfkesselanlagen und technischen Systeme gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

Prüfumfang
- Sichtprüfung von Behältern, Rohrleitungen und Sicherheitsarmaturen
- Innen- und Festigkeitsprüfungen nach Prüffristenverordnung
- Bewertung von Betriebszuständen und Gefährdungspotenzialen
- Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen
Ihre Vorteile
Erfüllung der Betreiberpflichten
Reduktion technischer und rechtlicher Risiken
Planbare Wartungs- und Prüfintervalle
Betreiberpflichten bei überwachungsbedürftigen Anlagen
Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial — Druckbehälter, Druckanlagen, Dampfkesselanlagen und verknüpfte technische Systeme — unterliegen besonderen Prüf- und Dokumentationspflichten nach Betriebssicherheitsverordnung. Der Betreiber muss Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen aus einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung ableiten und einhalten.
Wir übernehmen die sachkundigen Prüfungen im Rahmen der befähigten Person und unterstützen Sie bei der Festlegung belastbarer Prüffristen nach TRBS 1201 — inklusive Abgrenzung, welche Prüfungen zwingend einer zugelassenen Überwachungsstelle vorbehalten bleiben.
Was geprüft wird
Geprüft werden Behälter und Rohrleitungen auf äußere Schäden, Korrosion und Dichtheit, Sicherheitsarmaturen und Druckbegrenzer auf Funktion und Einstellwerte, Anzeige- und Messeinrichtungen auf Plausibilität sowie die Vollständigkeit der Anlagendokumentation. Auffälligkeiten werden fotografisch dokumentiert und mit einer Handlungsempfehlung versehen.
Wer ist betroffen?
- Produktionsbetriebe mit Druckluft- und Druckbehälteranlagen
- Betreiber von Dampf- und Heißwasseranlagen
- Lebensmittel-, Chemie- und Kunststoffverarbeitung
- Facility Management mit technischer Gebäudeausrüstung
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Druckbehälter – äußere Prüfung | nach Gefährdungsbeurteilung, i. d. R. 2 Jahre | BetrSichV / TRBS 1201 |
| Druckbehälter – innere Prüfung | i. d. R. 5 Jahre | BetrSichV |
| Festigkeitsprüfung | i. d. R. 10 Jahre | BetrSichV |
| Sicherheitseinrichtungen | jährlich | TRBS 1201 |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Anlagen. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der zu prüfenden Anlagen sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Anlagenprüfungen
Welche Anlagen gelten als überwachungsbedürftig?
Unter anderem Druckanlagen und Druckbehälter, Dampfkesselanlagen, Füllanlagen sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Maßgeblich ist die Einstufung nach Betriebssicherheitsverordnung.
Wer legt die Prüffristen fest?
Der Betreiber auf Basis einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201 — wir unterstützen bei der fachlichen Herleitung und Plausibilisierung.
Was passiert bei einer überschrittenen Prüffrist?
Eine überschrittene Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann den Versicherungsschutz gefährden. Die Prüfung sollte unverzüglich nachgeholt und der Vorgang dokumentiert werden.
Ersetzt Ihre Prüfung die ZÜS-Prüfung?
Nein. Prüfungen, die einer zugelassenen Überwachungsstelle vorbehalten sind, bleiben dort. Wir übernehmen alle Prüfungen, die einer befähigten Person zugewiesen sind, und grenzen das für Sie klar ab.


