+49 (0)151 5100 0777
Leistungen/Anlagenprüfungen
Prüfleistung

Anlagenprüfungen

Überwachungsbedürftige Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die sachkundige Prüfung Ihrer Druckbehälter, Dampfkesselanlagen und technischen Systeme gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.

Wiederkehrende Prüfung einer technischen Betriebsanlage in einem Produktionsbetrieb

Prüfumfang

  • Sichtprüfung von Behältern, Rohrleitungen und Sicherheitsarmaturen
  • Innen- und Festigkeitsprüfungen nach Prüffristenverordnung
  • Bewertung von Betriebszuständen und Gefährdungspotenzialen
  • Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen

Ihre Vorteile

Erfüllung der Betreiberpflichten

Reduktion technischer und rechtlicher Risiken

Planbare Wartungs- und Prüfintervalle

Betreiberpflichten bei überwachungsbedürftigen Anlagen

Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial — Druckbehälter, Druckanlagen, Dampfkesselanlagen und verknüpfte technische Systeme — unterliegen besonderen Prüf- und Dokumentationspflichten nach Betriebssicherheitsverordnung. Der Betreiber muss Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen aus einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung ableiten und einhalten.

Wir übernehmen die sachkundigen Prüfungen im Rahmen der befähigten Person und unterstützen Sie bei der Festlegung belastbarer Prüffristen nach TRBS 1201 — inklusive Abgrenzung, welche Prüfungen zwingend einer zugelassenen Überwachungsstelle vorbehalten bleiben.

Was geprüft wird

Geprüft werden Behälter und Rohrleitungen auf äußere Schäden, Korrosion und Dichtheit, Sicherheitsarmaturen und Druckbegrenzer auf Funktion und Einstellwerte, Anzeige- und Messeinrichtungen auf Plausibilität sowie die Vollständigkeit der Anlagendokumentation. Auffälligkeiten werden fotografisch dokumentiert und mit einer Handlungsempfehlung versehen.

Wer ist betroffen?

  • Produktionsbetriebe mit Druckluft- und Druckbehälteranlagen
  • Betreiber von Dampf- und Heißwasseranlagen
  • Lebensmittel-, Chemie- und Kunststoffverarbeitung
  • Facility Management mit technischer Gebäudeausrüstung

Prüffristen im Überblick

Übliche Prüffristen für Anlagenprüfungen
PrüfobjektIntervallGrundlage
Druckbehälter – äußere Prüfungnach Gefährdungsbeurteilung, i. d. R. 2 JahreBetrSichV / TRBS 1201
Druckbehälter – innere Prüfungi. d. R. 5 JahreBetrSichV
Festigkeitsprüfungi. d. R. 10 JahreBetrSichV
SicherheitseinrichtungenjährlichTRBS 1201

Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.

So läuft die Prüfung ab

  1. 1. Anfrage & Bestandsaufnahme

    Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Anlagen. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.

  2. 2. Terminierung vor Ort

    Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.

  3. 3. Prüfung durch die befähigte Person

    Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.

  4. 4. Dokumentation & Fristsetzung

    Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.

Was kostet die Prüfung?

Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der zu prüfenden Anlagen sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.

Häufige Fragen zu Anlagenprüfungen

Welche Anlagen gelten als überwachungsbedürftig?

Unter anderem Druckanlagen und Druckbehälter, Dampfkesselanlagen, Füllanlagen sowie Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Maßgeblich ist die Einstufung nach Betriebssicherheitsverordnung.

Wer legt die Prüffristen fest?

Der Betreiber auf Basis einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201 — wir unterstützen bei der fachlichen Herleitung und Plausibilisierung.

Was passiert bei einer überschrittenen Prüffrist?

Eine überschrittene Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann den Versicherungsschutz gefährden. Die Prüfung sollte unverzüglich nachgeholt und der Vorgang dokumentiert werden.

Ersetzt Ihre Prüfung die ZÜS-Prüfung?

Nein. Prüfungen, die einer zugelassenen Überwachungsstelle vorbehalten sind, bleiben dort. Wir übernehmen alle Prüfungen, die einer befähigten Person zugewiesen sind, und grenzen das für Sie klar ab.