Hebezeugprüfungen
Krane, Hebebühnen, Flaschenzüge und Lastaufnahmemittel unterliegen wiederkehrenden Prüfpflichten. Wir prüfen Ihre Hebezeuge auf Betriebs- und Standsicherheit und stellen sicher, dass Ihre Anlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für Anschlag- und Lastketten führen wir zusätzlich die vorgeschriebene Magnetrissprüfung (MT) nach DIN EN ISO 9934 durch – im gesetzlich geforderten 3-Jahres-Turnus gemäß DGUV Regel 109-017 und BetrSichV.

Prüfumfang
- Sichtprüfung von Tragwerk, Seil, Kette und Aufnahmemitteln
- Funktionsprüfung von Not-Halt, Endschaltern und Bremsen
- Belastungs- und Sicherheitsprüfung
- Dokumentation im Prüfbuch mit Fristfestsetzung
Ihre Vorteile
Verhinderung schwerer Arbeitsunfälle
Rechtssichere Nutzung Ihrer Hebetechnik
Klare Prüffristen für die interne Instandhaltung
Prüfpflicht für Hebezeuge und Lastaufnahmemittel
Krane, Hebebühnen, Flaschenzüge, Seilzüge, Hebebänder und Lastaufnahmemittel gehören zu den Arbeitsmitteln mit dem höchsten Gefährdungspotenzial. Nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 52/54 müssen sie mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden — zusätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen oder Instandsetzungen an tragenden Teilen.
Die Prüfung bewertet den gesamten Lastpfad: Tragwerk, Laufbahn, Seil oder Kette, Bremsen, Endschalter, Not-Halt, Aufhängung und Lastaufnahmemittel. Sie ist keine Formalie, sondern die entscheidende Kontrolle, ob eine Last auch morgen noch sicher gehalten wird.
Ablegereife richtig erkennen
Ein großer Teil der Beanstandungen betrifft Anschlagmittel: gelängte Ketten, verformte Haken, Drahtbrüche in Seilen, beschädigte Nähte an Hebebändern. Bewertet wird nach den Ablegekriterien der DGUV Regel 109-017 und der jeweiligen Herstellervorgabe — Längung über 5 %, Verschleiß über 10 % des Nenndurchmessers, Anrisse oder Verformungen führen zur sofortigen Aussonderung.
Für ferromagnetische Anschlag- und Lastketten kommt zusätzlich die Magnetrissprüfung im 3-Jahres-Turnus hinzu — diese Leistung bieten wir auf einer eigenen Seite an.
Wer ist betroffen?
- Produktions- und Metallbaubetriebe mit Hallen- und Schwenkkranen
- Bau- und Montageunternehmen mit Hebebühnen und Seilzügen
- Logistik und Lager mit Lastaufnahmemitteln und Anschlagketten
- Landwirtschaft und Kommunalbetriebe mit Ladekranen
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Krane (kraftbetrieben) | jährlich | DGUV V52 / BetrSichV |
| Hebebühnen / Arbeitsbühnen | jährlich | DGUV Grundsatz 308-002 |
| Anschlagmittel (Sicht- und Maßprüfung) | jährlich | DGUV Regel 109-017 |
| Anschlag- und Lastketten (Rissprüfung) | alle 3 Jahre | DGUV Regel 109-017 |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Hebezeuge und Anschlagmittel. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der Hebezeuge und Anschlagmittel sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Hebezeugprüfungen
Wie oft müssen Krane und Hebezeuge geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person, zusätzlich vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen oder Instandsetzungen an tragenden Bauteilen.
Gilt die Prüfpflicht auch für handbetriebene Kettenzüge?
Ja. Auch handbetriebene Hebezeuge und sämtliche Lastaufnahmemittel unterliegen der wiederkehrenden Prüfpflicht nach BetrSichV.
Was ist Ablegereife?
Ablegereife bezeichnet den Zustand, in dem ein Anschlagmittel nicht mehr verwendet werden darf — etwa bei Längung über 5 %, Verschleiß über 10 % des Nenndurchmessers, Anrissen, Verformungen oder unlesbarer Kennzeichnung.
Wird ein Prüfbuch geführt?
Ja. Ergebnis, Mängel und die nächste Prüffrist werden im Prüfbuch bzw. im Prüfprotokoll dokumentiert; geprüfte Mittel erhalten eine Prüfplakette.


