Elektroprüfungen
Wir prüfen ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen sowie Betriebsmittel auf ihre Betriebssicherheit. Grundlage sind die einschlägigen Unfallverhütungs- und VDE-Bestimmungen. Sie erhalten eine gerichtsverwertbare Dokumentation inklusive Prüfprotokoll und Mängelbewertung.

Prüfumfang
- Sichtprüfung auf äußere Mängel und Kennzeichnung
- Messung von Schutzleiter-, Isolations- und Ableitstrom-Werten
- Erprobung der Schutzeinrichtungen und Funktionen
- Prüfplakette und schriftliches Prüfprotokoll
Ihre Vorteile
Rechtssicherheit gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherern
Vermeidung von Betriebsausfällen durch defekte Betriebsmittel
Herstellerunabhängige Bewertung
Warum die Elektroprüfung Pflicht ist
Jeder Arbeitgeber ist nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung und nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Kommt es zu einem Schaden und fehlt der Prüfnachweis, drohen Regressforderungen des Versicherers, Bußgelder und im Ernstfall persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Die Prüfung umfasst zwei Welten: ortsveränderliche Betriebsmittel — also alles, was mit Stecker betrieben wird, von der Bohrmaschine bis zum Verlängerungskabel — und ortsfeste Anlagen wie Verteilungen, Unterverteiler, Steckdosenstromkreise und fest angeschlossene Maschinen. Beide werden nach unterschiedlichen Normen und Fristen bewertet.
Messverfahren und Bewertung
Nach der Sichtprüfung auf Beschädigungen, Überhitzungsspuren und fehlende Kennzeichnung folgen die messtechnischen Schritte: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom bzw. Differenzstrom sowie – bei ortsfesten Anlagen – Schleifenimpedanz, RCD-Auslösezeit und Auslösestrom. Abschließend wird die Funktion der Schutzeinrichtungen erprobt.
Jeder Messwert wird gegen den zulässigen Grenzwert bewertet und im Protokoll festgehalten. Mängel werden nach Dringlichkeit eingestuft, sodass Sie sofort erkennen, was stillgelegt, was kurzfristig instandgesetzt und was lediglich beobachtet werden muss.
Wer ist betroffen?
- Handwerks-, Produktions- und Logistikbetriebe mit eigenem Maschinenpark
- Büros, Praxen und Kanzleien mit ortsveränderlichen Geräten
- Vermieter und Betreiber von Gewerbeimmobilien
- Baustellen mit Baustromverteilern und Elektrowerkzeug
Prüffristen im Überblick
| Prüfobjekt | Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Büro) | 24 Monate (Richtwert) | DGUV V3, TRBS 1201 |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Baustelle/Werkstatt) | 3–12 Monate | DGUV V3 |
| Ortsfeste elektrische Anlagen | 4 Jahre | DGUV V3 Tabelle 1B |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), nicht stationär | 1 Monat / 6 Monate | DGUV V3 |
Angaben als Richtwerte. Die verbindliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1201.
So läuft die Prüfung ab
- 1. Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie beschreiben Anzahl, Typ und Standort Ihrer Betriebsmittel und Anlagen. Auf dieser Basis schätze ich Prüfaufwand und Termin realistisch ein.
- 2. Terminierung vor Ort
Die Prüfung wird so terminiert, dass Ihr Betriebsablauf möglichst wenig gestört wird — auf Wunsch auch außerhalb der Kernarbeitszeit.
- 3. Prüfung durch die befähigte Person
Die Prüfung erfolgt persönlich durch Matthias Groh als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 — herstellerneutral und nach dokumentiertem Prüfplan.
- 4. Dokumentation & Fristsetzung
Sie erhalten ein gerichtsverwertbares Prüfprotokoll mit Mängelbewertung, Handlungsempfehlung, Prüfplakette und der nächsten Prüffrist.
Was kostet die Prüfung?
Die Kosten richten sich nach Anzahl, Typ und Zustand der zu prüfenden Betriebsmittel und Anlagen sowie nach Anfahrt und Prüfaufwand. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreis- oder Tagessatzangebot ohne versteckte Positionen. Für wiederkehrende Prüfungen vereinbaren wir feste Intervalle mit Terminerinnerung, damit keine Frist unbemerkt abläuft. Geprüft wird in Hollfeld, Bayreuth, Bamberg, Forchheim, Kulmbach, Pegnitz, Ebermannstadt und der gesamten Region Oberfranken.
Häufige Fragen zu Elektroprüfungen
Wie oft muss die DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden?
Ortsveränderliche Betriebsmittel im Büro werden üblicherweise alle 24 Monate geprüft, auf Baustellen und in Werkstätten deutlich häufiger (3 bis 12 Monate). Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle vier Jahre geprüft. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?
Nur eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 mit entsprechender elektrotechnischer Qualifikation und geeigneten Messmitteln.
Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Mängel werden nach Dringlichkeit bewertet. Sicherheitskritische Geräte werden gekennzeichnet und aus dem Verkehr genommen; für alle übrigen Mängel erhalten Sie eine priorisierte Handlungsempfehlung.
Wird die Prüfung dokumentiert?
Ja. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen Messwerten, Bewertung, Prüfplakette und nächster Prüffrist — gerichtsverwertbar und für Versicherer und Berufsgenossenschaft verwendbar.


